Bereits seit über einem Jahr müssen auf Neubauten in NRW Solaranlagen installiert werden. Seit dem 1. Januar 2026 gilt diese PV-Pflicht auch für Bestandsgebäude, wenn das Gebäudedach umfassend saniert wird: Wer sein Dach erneuert, muss künftig eine Solaranlage installieren.
Doch was bedeutet das für Eigentümerinnen konkret? Wann gilt die Solarpflicht für bestehende Gebäude? Gibt es eine vorgeschriebene Mindestleistung oder Mindestfläche? Welche Möglichkeiten gibt es außer der normalen Photovoltaikanlage? Gibt es Ausnahmen?
Thomas Zwingmann, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW erklärt die gesetzlichen Vorgaben, zeigt praxisnahe Beispiele und erläutert, warum es – unabhängig von gesetzlichen Pflichten – oft sinnvoll ist, eine Dacherneuerung direkt mit der Installation einer Photovoltaikanlage zu kombinieren.
Antworten auf Ihre Fragen erhalten Sie in einer Fragerunden im Anschluss an den Vortrag.
Themen
Zielgruppe
Der Vortrag richtet sich an Haus- und Wohnungseigentümer*innen, deren Dachfläche aktuell und in naher Zukunft saniert wird.
Referent
Thomas Zwingmann
Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW
Zeit
Dienstag, 21.04.2026, 18:00 bis 20:00 Uhr
Ort
Online (Zoom)
Anmeldung
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Kosten
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Veranstalter
Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr in Kooperation mit dem Regionalverband Ruhr und der Verbraucherzentrale NRW.
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